In Rahmen meiner Praxis biete ich tiefenpsychologische Psychotherapie im Richtlinienverfahren für Kinder- und Jugendliche sowie junge Erwachsene (bis 21 Jahre) an.
Regelmäßige Elterngespräche sind Teil der psycho-therapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Eine Kooperation mit Schule oder Jugendhilfe erfolgt bei Zustimmung und Bedarf.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen von systemischer Familientherapie belastende Situationen gemeinsam und lösungsorientiert zu behandeln.
Psychotherapeutische Sprechstunde:
Im Rahmen einer therapeutischen Sprechstunde findet eine orientierende diagnositsche Abklärung statt. Hier wird festgestellt, ob eine therapeutische Behandlungsnotwendigkeit besteht oder ob das Kinder oder die Familie andere Unterstützungen benötigen.
Terminvereinbarungen für die psychotherapeutische Sprechstunde sind telefonisch montags in der Zeit von 9–11 Uhr möglich.
Psychotherapeutische Akutbehandlung:
Im Anschluss an die therapeutische Sprechstunde kann bei Bedarf eine zeitnahe psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen. Ziel ist die kurzfristige Verbesserung der Symptomatik. Sollte eine Akutbehandlung nicht ausreichen, kann diese in eine psychotherapeutische Behandlung übergehen.
Psychotherapeutische Behandlung:
Nach einem gemeinsamen Erstgespräch mit den Eltern und/ oder Bezugspersonen wird im Rahmen der anfänglichen probatorischen Sitzungen (maximal fünf Termine) das Behandlungsziel erarbeitet. Danach erfolgt die Antragstellung bei der Krankenkasse (Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie). Nach Bewilligung finden dann wöchentliche Behandlungstermine statt.